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Novellierung der Trinkwasserverordnung
Neue TWVO tritt am 01.11.2011 in Kraft

Daraus ergeben sich für die Wasserversorger und  Betreiber von Wasserversorgungsanlagen teilweise neue Anforderungen bei der Überwachung der Wasserqualität und Einhaltung der Grenzwerte.Die Novelle bringt außerdem eine Reihe neuer Definitionen, die bestehende Unklarheiten beseitigen sollen. Im Folgenden sind einige wesentliche Änderungen genannt:

  • Erstmalig wird ein Grenzwert für Uran im Trinkwasser eingeführt, er ist auf 0,010 Milligramm (= 10 Mikrogramm) pro Liter festgelegt und wird im Rahmen  der „umfassenden Untersuchungen“ (ehemals periodische Untersuchung)  überwacht.
  • Mit der Verordnung wird auch der Grenzwert für das Schwermetall Cadmium von 0,005 auf 0,003 Milligramm (= 3 Mikrogramm) pro Liter Trinkwasser gesenkt, der Grenzwert wird ebenfalls im Rahmen der umfassenden Untersuchungen überwacht.
  • Ab Dezember 2013 gilt der schon seit 2001 vorgesehene verschärfte Blei-Grenzwert von 0,010 Milligramm (= 10 Mikrogramm) pro Liter Trinkwasser.
  • Für die Grenzwerte von Acrylamid und Epichlorhydrin kann die Einhaltung des Grenzwertes durch die Analyse des Trinkwassers erbracht werden.
  • Der Grenzwert von Sulfat wird von 240 auf 250mg/l angehoben
  • Für den Parameter Kupfer wurde die Überwachungspflicht nach §19 Absatz 7 auf alle Trinkwässer mit einem pH-Wert von < 7,8 ausgeweitet
  • Für den Parameter Legionellen gibt es im Warmwasserbereich umfassende neue Regelungen, die einen technischen Maßnahmenwert (100 Legionellen pro 100 Milliliter Trinkwasser) einführen und im Bedarfsfall eine Ortsbesichtigung der betroffenen Trinkwasser-Installation und eine Gefährdungsanalyse vorschreiben.
  • Alle Grenzwerte gelten an der Entnahmestelle (Zapfstelle des Verbrauchers)  
 
Sollten sich ihrerseits Fragen ergeben, so stehen Ihnen Herr Böhland (Leiter des Trinkwasserlabors) Tel. 03856333459 und Frau Gröbe (Leiterin Mikrobiologie)
Tel.03818072860 gern zur Verfügung.