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Die Trinkwasserverordnung
Die novellierte EU-Trinkwasserrichtlinie und die absehbaren Auswirkungen für die Wasserversorger

Die neuen Regelungen in der EU-Trinkwasserrichtlinie sind wie folgt zu benennen:

  1. Einführung eines risikobasierten Ansatzes und eines Risikomanagements im gesamten Bereich der Trinkwasserversorgungskette, welcher mit einer Ausweitung der risikobasierten Probenahmeplanung (RAP) von der Trinkwassergewinnung über die Versorgung bis zur Installation verknüpft ist.
  2. Neu eingeführte Parameter und Änderungen von Grenzwerten bzw. Parameterwerten bei der Überwachung der Qualität. Alle Erweiterungen und Änderungen sind in den Tabellen 1 und 2 aufgeführt.

 

Tabelle 1: Erweiterung um neue Parameterwerte gemäß Anhang I der EU-Trinkwasserrichtlinie 2020

 
Parameter Parameterwert Anmerkungen
Bisphenol A 2,5µg/l  
Chlorat, Chlorit Je 0,25 mg/l

0,70 mg/l, wenn zur Desinfektion ein Desinfektionsverfahren, insbesondere Chlordioxid, zum Einsatz kommt

Halogenessigsäuren (HAA5) 60 μg/l

Wenn Desinfektionsverfahren zum Einsatz kommen; fünf repräsentative Stoffe: Monochlor-, Dichlor- und Trichloressigsäure und Mono- und Dibromessigsäure

Microcystin-LR 1,0 μg/l

nur bei Algenblüte in der Oberflächenwasserressource zu bestimmen

PFAS, gesamt 0,50 μg/l

Mitgliedstaaten können entscheiden, entweder einen oder beide der Parameter „PFAS gesamt“ oder „Summe der PFAS“ zu verwenden

Summe der PFAS (PFASΣ20) 0,10 μg/l

Summe aus 20 Substanzen, nach Anhang III Teil B, Nr. 3

Uran 30 μg/l

In Deutschland bereits mit einem Grenzwert von 10 μg/l belegt.

Legionellen < 1.000 KBE/l

In bestimmten Fällen Spezies-Bestimmung gefördert

Somatische Coliphagen 50 PFU/100 ml Gilt für Rohwasser
 
 
 

Tabelle 2: Veränderte Parameterwerte gemäß Anhang I der EU-Trinkwasserrichtlinie 2020

Parameter

Parameterwert (alt)

Parameterwert (neu)

Anmerkungen

Antimon

5µg/l

10µg/l

 
Blei 10 μg/l 5 μg/l

Der Wert ist spätestens zum 12.01. 2036 einzuhalten. Zwischenzeitlich beträgt der Wert 10 μg/

Bor 1,0 mg/l 1,5 mg/l

Ein Wert von 2,4 mg/l gilt, wenn entsalztes Wasser verwendet wird bzw. bei gezogener Belastung

Chrom 50 μg/l 25 μg/l

Der Wert ist spätestens zum 12.01. 2036 einzuhalten. zwischenzeitlich beträgt der Wert 50 μg/l

Pestizide

0,1 μg/l

0,1 μg/l

Transformationsprodukte werden bei den Metaboliten mitbetrachtet

Summe Pestizide 0,5 μg/l 0,5 μg/l

Verschiedene Definitionen eingeführt

Selen 10 μg/l 20 μg/l

30 μg/l geogenen bedingt

 

Sollten sich ihrerseits Fragen ergeben, so stehen Ihnen Herr Böhland (Leiter des Trinkwasserlabors) Tel. 0385 633 - 3459 gerne zur Verfügung.